D-Link Assist Service (DAS) – gebührenbasierte Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkunden

Stand: 7. März 2019


Inhalt

  1. Einleitung
  2. Umfang der Services
  3. Servicebedingungen
  4. Änderungen
  5. Ausschluss
  6. Mitwirkungspflicht des Endkunden
  7. Nicht im Leistungsumfang enthaltene Leistungen
  8. Vertragslaufzeit
  9. Durchführung des DAS-Service
  10. Garantien und Haftung
  11. Geistiges Eigentumsrecht und Vertraulichkeit
  12. Salvatorische Klausel
  13. Gerichtsbarkeit
  14. Datenschutzerklärung

1. Einleitung

1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden erläutern die Vertragsbedingungen für die Schnellreaktionsdienste von D-Link Assist (die „DAS-Services“). Die Verfügbarkeit der DAS-Services für D-Link-Produkte ist an folgende Bedingungen gebunden: (a) Die D-Link-Produkte wurden bei autorisierten europäischen D-Link-Händlern erworben, (b) verfügen über eine gültige D-Link-Seriennummer und (c) es liegt eine gültige Quittung oder ein gültiger Kaufnachweis dafür vor (ein „D-Link-Produkt“).

1.2. Die DAS-Services können bei autorisierten europäischen D-Link-Händlern und -Distributoren bezogen werden. Die DAS-Services bieten Endkunden schnellen technischen Support, der es ihnen ermöglicht, D-Link-Produkte, die die Bedingungen der DAS-Services erfüllen, kontinuierlich zu betreiben. Der Erwerb der DAS-Services durch Endkunden unterliegt diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch Bestellung der DAS-Services erklären sich die Endkunden mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

1.3. In diesem Dokument kann sich der Begriff „D-Link“ auf D-Link (Europe) Limited, First Floor, Artemis Building, Odyssey Business Park, West End Road, South Ruislip, England, HA4 6QE (Registernummer 03062020) mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer GB 662 8807 06, eine seiner Tochtergesellschaften und/oder einen der von D-Link (Europe) Limited beauftragten Vertriebspartner beziehen.

1.4. D-Link behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit und nach eigenem Ermessen zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung dieser Änderungen auf der D-Link-Website www.eu.dlink.com oder dem Erhalt einer E-Mail, in der die Änderungen beschrieben sind, wirksam. Wenn Sie die DAS-Services bereits erworben haben, sind die zum Zeitpunkt des Erwerbs geltenden Bedingungen maßgeblich. Sie sollten eine Ausfertigung der geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen aufbewahren.

2. Umfang der Services

2.1. Die DAS-Services stellen die Funktionalität fehlerhafter D-Link-Produkte durch eine von D-Link bestimmte Methode und innerhalb eines festgelegten Zeitraums wieder her. Dies kann durch einen Produktaustausch, durch Fernaktualisierung der Firmware und falls erforderlich durch Sicherstellen der Sichtbarkeit eines berechtigten D-Link-Produkts im Netzwerk des Endkunden erreicht werden. Die DAS-Services umfassen keine Neuinstallation von Client-Konfigurationen des Endkunden.

2.2. Die DAS-Services werden als Paket (das „DAS-Servicepaket“) zur Verfügung gestellt. Welche DAS-Services in einem DAS-Servicepaket enthalten sind, ist abhängig von: 

2.2.1. Der Reaktionszeit, die auf dem jeweiligen erworbenen DAS-Servicepaket angegeben ist, und

2.2.2. Den D-Link-Produkten, die unter den Servicevertrag fallen, der in Verbindung mit dem DAS-Servicepaket (der „DAS-Servicevertrag“) abgeschlossen wurde.

2.3. Die DAS-Services gelten nur für D-Link-Produkte, die ausschließlich innerhalb Europas verwendet werden (siehe Abschnitt 2.12 unten für die Liste der europäischen Länder, die von den DAS-Services abgedeckt werden). Solche D-Link-Produkte müssen bei D-Link registriert sein und werden im DAS-Servicevertrag von D-Link aufgeführt.

2.4. Abhängig vom technischen Defekt eines D-Link-Produkts können die DAS-Services die folgenden Services umfassen, deren Anwendung jeweils ausschließlich von einem D-Link-Kundenserviceteam bestimmt wird: Ferndiagnose, Fehlerbehebung, Aktualisierung einer empfohlenen Firmware oder Bereitstellung eines Ersatzprodukts für die im Servicevertrag enthaltenen Produkte.

2.5. Endkunden können die DAS-Services in Bezug auf berechtigte D-Link-Produkte nutzen, die sich bei Ankunft als defekt erweist (wie in den RMA-Richtlinien (Rücksende-Material-Autorisierung) von D-Link definiert). D-Link garantiert jedoch nicht, D-Link-Produkte, die sich bei Ankunft als defekt erwiesen haben, durch neue D-Link-Produkte zu ersetzen, und ist berechtigt, in Übereinstimmung mit den DAS-Services solche Produkte gegen ein überholtes D-Link-Produkt auszutauschen.

2.6. D-Link wird den Endkunden innerhalb von zwei (2) Tagen ab dem Zeitpunkt der Übermittlung einer Auftragsbestätigung und eines DAS-Servicevertrags und gemäß den in Absatz 2.3 aufgeführten Beschränkungen vollständig im DAS-Servicesystem registrieren und einrichten. Eine Nutzung oder Support- bzw. Service-Anforderung im Rahmen der DAS-Services ist erst ab diesem Zeitpunkt möglich.

2.7. Endkunden müssen alle DAS-Services-Anfragen zentral über das Online-Selbstbedienungsportal von D-Link registrieren oder für solche Anfragen das D-Link-Kundenserviceteam in der Region kontaktieren, in der das D-Link-Produkt installiert ist.

2.8. Die DAS-Services sind neun (9) Stunden pro Tag und an fünf (5) Tagen in der Woche verfügbar. Die Reaktionszeit beträgt vier (4) Stunden, wie in Abschnitt 2.9 unten definiert. D-Link versendet und liefert Ersatz für fehlerhafte D-Link-Produkte gemäß den protokollierten Anrufberichten des D-Link-Kundenserviceteams. Dieser Lieferservice ist innerhalb der normalen Geschäftszeiten zwischen 09:00 und 17:00 Uhr, Montag bis Freitag (außer an Feiertagen), verfügbar.

2.9. Endkunden, die ein DAS-Servicepaket mit 4-stündiger Support-Reaktionszeit erworben haben, können damit rechnen, dass die folgenden Verfahren ab dem Zeitpunkt der Meldung eines D-Link-Produktfehlers innerhalb der in Abschnitt 2.8 genannten Fristen in Kraft treten:

2.9.1. D-Link stellt sicher, dass der Fehler identifiziert und so gut wie möglich mithilfe des D-Link-Kundenserviceteams behoben wird. Das D-Link-Kundenserviceteam benötigt auf Endkundenseite einen technisch kompetenten Ansprechpartner. Sobald das D-Link-Kundenserviceteam über das D-Link-Selbstbedienungsportal informiert wurde und mit einer technisch kompetenten Person am Standort des Endkunden Kontakt aufgenommen hat, wird es sich zum Ziel setzen, die Fehlererkennung innerhalb von einer (1) Stunde abzuschließen.

2.9.2. Die Reaktionszeit von 4 Stunden beginnt, sobald der Fehler vom D-Link-Kundenserviceteam diagnostiziert wurde oder 1 Stunde nachdem der erste Fehlerbericht eines Endkunden über das D-Link-Selbstbedienungsportal eingegangen ist, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.
.
2.9.3. Wenn ein Ersatz erforderlich ist, wird das Ersatzprodukt an den Ort versandt, der vom Endkunden zum Zeitpunkt der Aktivierung angegeben wurde. Bei einem Firmware-Fehler wird die aktualisierte Firmware geliefert, indem sie auf dem FTP-Server von D-Link zur Verfügung gestellt oder dem Endkunden an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gesendet wird.

2.10. Wenn ein D-Link-Produkt, das unter einen DAS-Service-Vertrag fällt, ausfällt und eine Fehlerbehebung über Fernzugriff nicht möglich ist, werden unverzüglich Maßnahmen ergriffen, um das Ersatzgerät innerhalb der vertraglich vereinbarten Reaktionszeit nach der Anforderung der DAS-Services an den vom Endkunden zum Zeitpunkt der Aktivierung angegebenen Ort zu versenden.

2.11. Endkunden können über die DAS-Services für D-Link-Produkte auch eine Verlängerung der Standard-Garantiezeit um drei Jahre erwerben. Diese Verlängerung der Standard-Garantiezeit für D-Link-Produkte beinhaltet nicht den oben beschriebenen Supportumfang.

2.12. D-Link haftet gegenüber Endkunden nicht für Fehler oder Verzögerungen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem DAS-Servicevertrag, die durch Umstände entstehen, deren Beeinflussung vernünftigerweise nicht erwartet werden kann (einschließlich höherer Gewalt, Explosion, Überschwemmung, Sturm, Brand oder Unfall, Krieg oder Kriegsandrohung, Sabotage, Aufstand, zivile Unruhen oder Beschlagnahmungen, Gesetzeserlasse, Beschränkungen, Vorschriften, Verordnungen, Verbote oder Maßnahmen jeglicher Art durch Regierungen, Parlamente oder regionale Behörden, Import- oder Exportbestimmungen oder Embargos, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen oder Handelsstreitigkeiten (unabhängig davon, ob Mitarbeiter von D-Link oder von Dritten beteiligt sind), Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen, Arbeitskräften, Kraftstoffen, Teilen oder Maschinen, Ausfall von Maschinen oder Unterbrechung oder Ausfall des Internets oder eines Netzwerks, der Telekommunikation, der Stromversorgung oder der Infrastruktur oder eines Anbieters der oben genannten Dienste). Treten solche Umstände ein, kann D-Link eine angemessene Verschiebung der Fristen für die DAS-Services und eine angemessene Wiederanlauffrist verlangen. D-Link wird den Endkunden unverzüglich schriftlich über die voraussichtliche Dauer der Aussetzung sowie das vorgesehene Verfahren informieren, mit dem die Dienstleistungen nach Beendigung des beeinträchtigenden Ereignisses wieder aufgenommen werden.

2.13. Die DAS-Services sind nur in Europa verfügbar und auf folgende Länder beschränkt: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechien, Großbritannien, Ungarn und Vatikanstaat. Die DAS-Services sind in bestimmten Gebieten dieser Länder, wie z. B. auf Inseln, in abgelegenen Bergregionen sowie in anderen Regionen, Gebieten oder Gebäuden, die im Allgemeinen schwer zugänglich sind, möglicherweise nicht verfügbar (siehe hierzu www.dlink.com/support oder wenden Sie sich an Ihr örtliches D-Link-Büro für weitere Informationen). Der Endkunde muss vor dem Kauf von DAS-Services selbst feststellen, ob D-Link den Service in einem bestimmten Gebiet oder einer bestimmten Region erbringen kann.

3. Servicebedingungen

3.1. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Endkunden und D-Link basiert auf den folgenden Dokumenten:

3.1.1. Den hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und

3.1.2. Dem DAS-Servicevertrag, der von D-Link elektronisch im Zusammenhang mit der Aktivierung eines DAS-Servicepakets ausgestellt wird und in dem die Geräte mit Seriennummer(n) und Standort(en) aufgelistet sind, die D-Link im Rahmen des erworbenen DAS-Servicepakets bedienen soll.

3.2. Wenn D-Link-Produkte von einer anderen Quelle als D-Link erworben werden, ist ein solcher Kauf eine separate Vereinbarung zwischen den beiden Vertragsparteien, die keine Auswirkungen auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hat.

3.3. Die DAS-Services werden nur für registrierte D-Link-Produkte an dem in der Registrierungsdokumentation des Endkunden angegebenen Standort bereitgestellt. Ausgenommen davon sind die in Abschnitt 4 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Umständen.

3.4. Alle DAS-Servicepakete müssen innerhalb von sechzig (60) Tagen nach dem Kauf aktiviert werden, andernfalls verfallen sie und werden ungültig. DAS-Servicepakete können nur für D-Link-Produkte aktiviert werden, die in den letzten neunzig (90) Tagen gekauft wurden. Die Registrierung von D-Link-Produkten und die Aktivierung von DAS-Servicepaketen muss über das D-Link-Selbstbedienungsportal erfolgen.

3.5. DAS-Servicepakete können für eine Laufzeit von drei (3) oder fünf (5) Jahren erworben werden. DAS-Servicepakete mit einer Laufzeit von drei (3) Jahren können gemäß Abschnitt 3.6 um weitere drei (3) Jahre verlängert werden. Die maximale Laufzeit für ein DAS-Servicepaket beträgt sechs (6) Jahre ab Rechnungsdatum des Kaufs der entsprechenden D-Link-Produkte.

3.6. Ein DAS-Servicepaket mit einer Laufzeit von drei (3) Jahren kann im Zeitraum von drei (3) Monaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des bestehenden Pakets bis zum ersten Monat nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des ursprünglichen DAS-Servicepakets verlängert werden. Wenn der Endkunde das Paket während dieses Zeitraums nicht verlängert, wird davon ausgegangen, dass er sich entschieden hat, seinen DAS-Servicevertrag nicht zu verlängern.

4. Änderungen

4.1. Der elektronische DAS-Services-Vertrag (der Teil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Abschnitt 3.1.2 ist) legt die D-Link-Hardware, -Software und die entsprechenden Standorte fest, für die D-Link die DAS-Services erbringt.

4.2. Falls der Endkunde die im DAS-Services-Vertrag aufgeführten Geräte von einem anderen Ort aus betreiben möchte, muss er D-Link im Voraus schriftlich und mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Werktagen informieren. Eine solche Änderungsmitteilung gilt jedoch erst dann als von D-Link akzeptiert, wenn D-Link dies schriftlich an den Endkunden bestätigt hat. Die schriftliche Kommunikation in Bezug auf diese Klausel kann per E-Mail, Post oder Kurierpost erfolgen.

4.3. Der Endkunde trägt alle Kosten und Folgekosten im Zusammenhang mit einem Standortwechsel.

4.4. Im Hinblick auf die vom Endkunden mitgeteilte Standortänderung ist D-Link berechtigt, den DAS-Servicevertrag zu kündigen, wenn der neue Standort des Geräts oder der Software nicht innerhalb der garantierten Reaktionszeit von DAS-Services erreichbar ist.

4.5. Kommt es zu einem Eigentümerwechsel an den unter den DAS-Servicevertrag fallenden Produkten, der nicht auf einen Erwerb durch einen rechtmäßigen Kauf oder die Übernahme des Geschäfts oder Handels des Endkunden zurückzuführen ist, wird der DAS-Servicevertrag sofort ungültig.

5. Ausschluss

5.1. Folgendes ist von den DAS-Services ausgeschlossen: 

5.1.1. Jedes D-Link-Produkt, das nicht in einem aktiviertes DAS-Servicepaket registriert ist;

5.1.2. Maßnahmen zur Behebung von Fehlern oder Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung oder andere unsachgemäße Behandlung entstehen;

5.1.3. Analyse und Behebung von Fehlern, die durch installierte Geräte verursacht werden, die nicht unter einen DAS-Servicevertrag fallen;

5.1.4. Fehler aufgrund von unsachgemäßen Reparaturen von Personen, die nicht von D-Link autorisiert wurden, oder Schäden, die von Personen in der IT/TK-Anlage des Endkunden verursacht wurden. Dies gilt insbesondere für Änderungen und Ergänzungen an Hard- und Software, Reparaturversuche und unsachgemäße Reinigung;

5.1.5. Schäden und/oder Störungen durch äußere Einflüsse, wie z. B. fehlerhafter Neustart nach Stromausfall oder vorsätzliche Sachbeschädigung;

5.1.6. Schäden und/oder Störungen durch ungewöhnliche physikalische, chemische, elektrische oder thermische Belastungen;

5.1.7. Schäden und/oder Störungen, die durch Anlagen, Geräte oder Zubehör verursacht werden, die nicht im DAS-Servicevertrag enthalten sind;

5.1.8. Service für D-Link-Produkte, deren Standort geändert wurde, ohne vorab D-Link zu benachrichtigen und die schriftliche Zustimmung von D-Link zum Standortwechsel erhalten zu haben (siehe Abschnitt 4 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen);

5.1.9. Montage und Entfernung von Erweiterungen, Zubehör, Optionen und/oder Zusatzausrüstungen sowie Verbrauchsmaterialien (z. B. Batterien, Datenträger usw.); 

5.1.10. Neuinstallation der Client-Konfigurationen des Endkunden;

5.1.11. Wiedereinsetzung und Wiederherstellung von verlorenen Daten des Endkunden. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Endkunden, dafür Sorge zu tragen, dass seine sämtlichen Daten vor einem Eingriff durch den DAS-Service sicher und als Back-up gespeichert sind;

5.1.12. D-Link-Produktfehler, die vor dem Kauf eines DAS-Servicepakets auftreten;

5.1.13. D-Link-Produkte, die später als neunzig (90) Tage vor Beginn eines DAS-Services-Vertrags gekauft wurden; und

5.1.14. DAS-Servicepakete, die später als sechzig (60) Tage nach dem Kauf aktiviert wurden.

5.1.15. Stellt D-Link während oder nach dem Austausch fest, dass der Fehler durch einen der oben aufgeführten Faktoren verursacht wurde, ist der Endkunde verpflichtet, an D-Link eine angemessene Gebühr zu entrichten, die üblichen Honorar-, Zeit- und Materialkosten entspricht, auch wenn D-Link diese Arbeiten nicht durchführen wird.

6. Mitwirkungspflicht des Endkunden

6.1. Der Endkunde erklärt sich bereit, von D-Link Mitteilungen in Bezug zu seinem DAS-Servicevertrag oder den erworbenen D-Link-Produkten zu erhalten, unter anderem, jedoch nicht ausschließlich im elektronischen oder gedruckten Format.  Der Endkunde ist berechtigt, sich von der Kommunikation, die er erhält, abzumelden oder diese einzuschränken, akzeptiert jedoch in diesem Fall, dass er durch eine solche Entscheidung einige der Serviceniveaus, die ihm der DAS-Servicevertrag bietet, verlieren kann.  

6.2. Auf Anfrage von D-Link benennt der Endkunde eine verantwortliche Person als Ansprechpartner für die Supportanfragen der DAS-Services, unabhängig davon, ob es sich um Serviceanfragen oder anderweitige Fragen handelt.

6.3. Der Endkunde beauftragt angemessen geschultes Personal mit der Nutzung und Wartung der D-Link-Produkte, die unter die DAS-Services fallen.

6.4. Der Endkunde ergreift alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen, um zur Identifizierung von Fehlern bei D-Link-Produkten und deren Ursachen beizutragen. Der Endkunde informiert D-Link über alle Fehler, die vom DAS-Servicevertrag abgedeckt sind. Dies hat unverzüglich oder so schnell wie möglich nach Feststellung eines Fehlers zu erfolgen. Der Endkunde stellt D-Link eine detaillierte Fehlerbeschreibung zur Verfügung und unterstützt D-Link auch bei darauf folgenden Anfragen mit vollständigen, relevanten Informationen.

6.5. Ist für die Erbringung der DAS-Services im Zusammenhang mit den betreffenden D-Link-Produkten eine Ferndiagnose durch D-Link erforderlich, hat der Endkunde auf eigene Kosten die personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

6.6. Wenn es erforderlich ist, eine andere Firmware auf einem Ersatzprodukt von D-Link einzusetzen, wird diese Software auf dem D-Link FTP-Server/der Website oder per E-Mail an die vom Endkunden bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse bereitgestellt. Der Endkunde hat die personellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, um diese Software entgegenzunehmen und unverzüglich auf den D-Link-Produkten einzusetzen. 

6.7. Der Endkunde wird die Funktionalität der betroffenen D-Link-Produkte nach bestem Wissen und Gewissen testen, bevor er eine Serviceanfrage und einen Bericht an D-Link sendet. Wenn nach der Lieferung eines Ersatzprodukts eine Funktionsprüfung des vom Endkunden zurückgegebenen Produkts ergibt, dass es gemäß der D-Link-Standardspezifikation funktioniert, behält D-Link sich das Recht vor, die im Zusammenhang mit dem erbrachten Austauschservice entstandenen Kosten zu dokumentieren und dem Endkunden in Rechnung zu stellen.

6.8. Bei den Ersatzgeräten, die im Rahmen eines DAS-Servicevertrags geliefert werden, handelt es sich um neue oder um überholte D-Link-Produkte, deren Leistung neuwertig ist. Alle ersetzten Teile oder D-Link-Produkte werden zum Zeitpunkt des Austauschs Eigentum von D-Link und müssen an D-Link oder dessen autorisierten Servicepartner zurückgegeben werden. D-Link ist berechtigt, dem Endkunden den Listenpreis für ersetzte Teile oder D-Link-Produkte in Rechnung zu stellen, die nicht ordnungsgemäß zurückgegeben werden.

7. Nicht im Leistungsumfang enthaltene Leistungen

7.1. Leistungen, die nicht in den Geltungsbereich des DAS-Servicevertrags fallen, sowie etwaige zusätzliche Personal-, Reise-, Unterkunfts- und Sachkosten werden unabhängig vom Kaufpreis des DAS-Servicepakets nach den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisen in Rechnung gestellt.

7.2. Wenn D-Link zum Standort des Endkunden zurückkehren muss, da benötigtes Personal des Endkunden nicht verfügbar ist oder wenn der Endkunde die DAS-Services gemäß Abschnitt 6 der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entgegennehmen kann oder möchte, stellen D-Link oder dessen autorisierter Servicepartner dem Endkunden unabhängig vom DAS-Servicepaket alle anfallenden zusätzlichen Kosten gemäß den jeweils gültigen Verwaltungs- und Kurierkosten in Rechnung.

8. Vertragslaufzeit

8.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten während der Laufzeit des DAS-Servicepakets für Endkunden (wie in Abschnitt 3.5 und 3.6 beschrieben).

8.2. Jede Vertragspartei kann den DAS-Servicevertrag unter Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Werktagen schriftlich kündigen, wenn:

8.2.1. Die andere Vertragspartei wesentlich gegen eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt, und die Behebung eines solchen Verstoßes nicht möglich ist;

8.2.2. Die andere Vertragspartei gegen eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt (dazu gehört im Falle des Endkunden die Nichtzahlung eines fälligen und geschuldeten Rechnungsbetrags) und es möglich ist, einen solchen Verstoß zu beheben, die andere Vertragspartei dem jedoch nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung nachkommt;

8.2.3. Die andere Vertragspartei zahlungsunfähig wird, mit ihren Gläubigern einen Vergleich schließt, einen Konkursverwalter über die gesamten oder einen Teil der Vermögenswerte des Unternehmens ernennt, oder wenn für die Vertragspartei eine Zwangsverwaltung, Liquidation, oder ein ähnliches Verfahren angeordnet wurde, oder eine Pfändung, Vollstreckung oder ein anderes Verfahren gegen das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Unternehmensvermögens (wenn dieser Vorgang nicht innerhalb von 28 Tagen zurückgenommen, annulliert oder der fällige Betrag bezahlt wird) angeordnet oder durchgesetzt wird, oder wenn die Vertragspartei Verfahren unterliegt, die einem der vorgenannten gleichwertig oder im Wesentlichen ähnlich sind;

8.2.4. Die andere Vertragspartei mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Absatz 2.11 für einen Zeitraum von 60 Tagen oder mehr in Verzug ist.

8.3. D-Link kann den DAS-Servicevertrag mit einer Frist von dreißig (30) Werktagen schriftlich kündigen, wenn der Endkunde eine seiner Verpflichtungen aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen dauerhaft oder wiederholt verletzt (unabhängig davon, ob es sich um die gleiche Vertragsbestimmung handelt, die verletzt wird, und ob solche Verletzungen behoben werden oder nicht).

8.4. Kündigt D-Link den DAS-Servicevertrag aus wichtigem Grund oder kündigt der Endkunde den DAS-Servicevertrag vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit, ist D-Link nicht zur anteiligen Kostenrückerstattung des DAS-Servicepakets verpflichtet.

9. Durchführung des DAS-Service

9.1. Wenn der Endkunde eine Fehlfunktion in einem D-Link-Produkt feststellt, die von einem DAS-Servicevertrag abgedeckt ist, muss er das Problem dem zuständigen D-Link-Kundenserviceteam melden oder im D-Link-Selbstbedienungsportal registrieren. Von diesem Zeitpunkt an wird D-Link die notwendigen Schritte unternehmen, um den Fehler in Übereinstimmung mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zu beheben.

9.2. Falls der Austausch eines D-Link-Geräts erforderlich ist, wird das D-Link-Kundenserviceteam ein Ersatzprodukt versenden, nachdem es den Geräte-Fehler identifiziert hat. Von diesem Zeitpunkt an gilt die im DAS-Servicevertrag festgelegte Reaktionszeit (siehe Abschnitt 2.9 oben). Das D-Link-Ersatzprodukt wird an den Standort geliefert, den der Endkunde im DAS-Servicevertrag angegeben hat. Die D-Link-Produktsoftware wird geliefert, indem sie auf dem FTP-Server von D-Link zur Verfügung gestellt wird oder dem Endkunden an die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse gesendet. D-Link wird bemüht sein, dem Endkunden ein D-Link-Produkt zur Verfügung stellen, das ähnliche Konstruktions- und Betriebseigenschaften hat. D-Link behält sich jedoch das Recht vor, dem Endkunden ein Gerät mit im wesentlichen identischen Eigenschaften bereitzustellen, bei dem es sich jedoch um ein Produkt einer anderen Klasse oder Konstruktion handelt.

9.3. D-Link übernimmt die Kosten für den Versand des Ersatzgeräts an den im DAS-Servicevertrag angegebenen Standort des Endkunden.

9.4. Nach Ablauf der Lebensdauer der abgedeckten D-Link-Produkte und solange der DAS-Servicevertrag besteht, behält sich D-Link zudem das Recht vor, Ersatzgeräte von D-Link und/oder Ersatzssoftware gleicher Funktionsqualität zu liefern oder zu verwenden.

10. Garantien und Haftung

10.1. Jede Art von Hardware-Austausch muss innerhalb der Laufzeit des erworbenen DAS-Servicevertrags abgeschlossen werden. D-Link-Produkte, die im Rahmen dieses Servicevertrags ersetzt wurden, unterliegen weiterhin der ursprünglichen Servicedauer, d. h., der Austausch in Form eines neuen oder überholten Geräts verlängert nicht die Servicedauer.

10.2. D-Link ist nicht verpflichtet, D-Link-Hardware zu ersetzen, wenn ein Fehler durch (a) den Betrieb oder die Handhabung eines D-Link-Produkts verursacht wird, der/die nicht den schriftlichen Anweisungen von D-Link entspricht, die mit dem ursprünglichen Kauf bereitgestellt wurden, (b) der Endkunde oder ein anderer Dritter, unabhängig davon, ob im Namen des Endkunden oder nicht, Änderungen an einem D-Link-Produkt ohne vorherige Zustimmung von D-Link vornimmt, (c) der Anschluss des Geräts im Rahmen des Servicevertrags an andere Geräte über eine Schnittstelle erfolgt, die nicht den Spezifikationen oder den Bedingungen für die Nutzung oder Konnektivität entspricht, und (d) wenn eine Drittpartei Änderungen vornimmt, die von D-Link nicht für diesen Zweck autorisiert wurde.
10.3. Nach der Meldung eines Fehlers gemäß Absatz 9.1 beginnt D-Link mit der Fehlersuche durch sein Fachpersonal und unterstützt den Endkunden bei der Fehlerbehebung. Der Endverbraucher ist verpflichtet, diese Empfehlungen zu befolgen, um die Wahrscheinlichkeit eines Wiederauftretens eines ähnlichen Fehlers zu verringern und die Notwendigkeit zu minimieren, ein Ersatzprodukt an den Standort des Endkunden senden zu müssen.

10.4. Austausch oder Installation der D-Link-Software wird innerhalb der im erworbenen DAS-Servicepaket vorgesehenen Frist abgeschlossen. Software, die im Rahmen eines DAS-Servicepakets ersetzt wurde, unterliegt weiterhin der ursprünglichen Servicedauer, d. h., der Austausch in Form neuer Software verlängert nicht die Servicedauer.

10.5. D-Link ist nicht zur verpflichtet, Softwarefehler zu beheben, verursacht durch: (a) die Nichteinhaltung der Bedingungen der jeweiligen D-Link-Softwarelizenz durch den Endkunden, (b) die Integration mit anderer Soft- oder Hardware ohne vorherige Zustimmung von D-Link, (c) das Versäumnis des Endkunden, die Software ordnungsgemäß und/oder in Übereinstimmung mit den Benutzeranweisungen des Herstellers zu nutzen, (d) den Eingriff eines Dritten, der von D-Link hierzu nicht autorisiert wurde, (e) oder Änderungen an der Software, die nicht von D-Link genehmigt wurden.

10.6. Sonstige Bestimmungen

10.6.1. Mängel oder Fehler, die während der Garantiezeit auftreten, werden von D-Link behoben. In dem Umfang, in dem der Endkunde selbst ein D-Link-Produkt modifiziert oder einen Dritten veranlasst hat, dies zu tun, verfällt der Garantieanspruch, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass solche Änderungen den Mangel verursacht haben.

10.6.2. Die eigene Wartung, Änderung oder Eingabe von Benutzerdaten durch das Personal des Endkunden oder durch einen vom Endkunden beauftragten Dienstleister führt zum Verlust von Garantieansprüchen und Serviceabdeckung, wenn solche Maßnahmen die Ursache für Produkt- oder Softwarefehler sind.

10.7. D-Link und seine Vertreter werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um das Ersatzprodukt an die Räumlichkeiten des Endkunden zu liefern, damit der Service gemäß den Bestimmungen des erworbenen DAS-Service erbracht werden kann. Es ist nicht Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass die Nichterbringung dieser Leistung, aus welchem Grund auch immer, Ansprüche jeglicher Form gegen D-Link oder dessen Vertreter begründet. Sofern diese allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, gelten für alle von D-Link gelieferten Produkte und von D-Link im Rahmen eines DAS-Servicevertrags bereitgestellten Lieferungen und Leistungen keine stillschweigenden Zusicherungen, Garantien oder sonstigen Bedingungen, einschließlich in Bezug auf zufriedenstellende Beschaffenheit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.

10.8. Nichts in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt die Haftung von D-Links aus oder begrenzt sie: (a) für Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit von D-Links verursacht wurden; (b) für betrügerische Falschdarstellung oder für jede andere betrügerische Handlung oder Unterlassung; (c) für die Verletzung einer gesetzlich vorgeschriebenen Bedingung für das Eigentum an den D-Link-Produkten; (d) gemäß Teil I des Consumer Protection Act 1987 (britisches Verbraucherschutzgesetz von 1987); oder (e) für jedwede andere Haftung, die nicht rechtmäßig ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
10.9. Vorbehaltlich Absatz 10.7 haftet D-Link dem Kunden gegenüber nicht, weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), aus Verletzung gesetzlicher Pflichten, aus Schadenersatz noch anderweitig, für: (a) entgangenen Gewinn; (b) Umsatz-, Ertrags- oder Geschäftsausfall; (c) Verlust von Kunden oder Verträgen; (d) Verlust oder Beschädigung von Reputation oder Firmenwert; (e) Verlust von Chancen; (f) Verlust erwarteter Einsparungen; (g) Verlust oder Verschwendung von Arbeitszeit des Managements oder anderen Personals; oder für (h) mittelbare, konkrete oder Folgeschäden; die im Rahmen oder als Folge dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines DAS-Servicevertrags entstehen, unabhängig davon, ob dies vorhersehbar war oder ob D-Link Kenntnis einer solchen Möglichkeit hatte oder nicht.

10.10. Vorbehaltlich Absatz 10.9 haftet D-Link dem Kunden gegenüber nicht, weder aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), aus Verletzung gesetzlicher Pflichten, aus Schadenersatz noch anderweitig, für Verluste, Schäden, Ausgaben oder Haftungen, die durch Folgendes verursacht oder aufrechterhalten werden:

10.10.1. Die Verwendung eines D-Link-Produkts für einen anderen als den vorgesehenen Zweck;

10.10.2. Jegliche Anpassung, Modifikation oder Reparatur eines D-Link-Produkts oder dessen Integration oder Kombination mit einem anderen Produkt oder Material, das nicht von D-Link geliefert wird und die nicht von D-Link oder mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von D-Link vorgenommen wird;

10.10.3. Jegliche Mängel, die bei einem D-Link-Produkt infolge von normaler Abnutzung oder unsachgemäßer Nutzung, vorsätzlicher Beschädigung, Fahrlässigkeit anderer Personen als D-Link oder ungewöhnlichen Lager- oder Arbeitsbedingungen auftreten;
10.10.4. Die Einhaltung der Vorgaben von Design- oder Spezifikationsangaben oder Anweisungen durch D-Link, die von oder im Namen eines Endkunden bereitgestellt werden; und/oder

10.10.5. Materialien, die im Auftrag eines Endkunden bereitgestellt werden.

10.11. Vorbehaltlich der Absätze 10.8 und 10.9 ist die Gesamthaftung von D-Link gegenüber Endkunden, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem DAS-Servicevertrag oder dessen Gegenstand ergeben, sowie für alles, was D-Link im Zusammenhang damit unternommen hat oder nicht, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), aus Verletzung gesetzlicher Pflichten, aus Schadenersatz oder anderweitig, für alle sich daraus ergebenden Ansprüche auf die Beträge beschränkt, die der Endkunde aus dem DAS-Servicevertrag zu zahlen hat (unabhängig davon, ob bereits bezahlt oder nicht).

10.12. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen unterliegen dem geltenden Recht des Landes, in dem der Endkunde die DAS-Produkte erworben hat.

11. Geistiges Eigentumsrecht und Vertraulichkeit

11.1. Alle geistigen Eigentumsrechte an D-Link-Produkten, deren Design, Herstellung, Kennzeichnung und Verpackung sind D-Link oder seinen Lizenzgebern vorbehalten. Endkunden dürfen keine Hinweise auf oder Kennzeichnungen von geistigen Eigentumsrechten, die von D-Link auf D-Link-Produkten, deren Kennzeichnung oder Verpackung angebracht wurden, entfernen, ändern oder verdecken.

11.2. Endkunden dürfen D-Link-Produkte nicht ohne die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von D-Link reproduzieren oder eigenständige Änderungen daran vornehmen. Der Endkunde stellt D-Link von allen Verlusten und Ansprüchen frei, die D-Link aufgrund von Forderungen wegen der Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum Dritter entstehen, verursacht durch die Nutzung, den Besitz, die Vervielfältigung oder unabhängige Änderungen an der Form oder Spezifikation eines D-Link-Produkts durch den Endkunden.

11.3. Endkunden müssen alle vertraulichen und wirtschaftlich sensiblen Informationen über D-Link, sein Geschäft und die D-Link-Produkte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preislisten) aufbewahren und vor Missbrauch schützen, unabhängig davon, wie sie dem Endkunden mündlich oder schriftlich mitgeteilt oder von diesem erhalten wurden und ob sie ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder als solche gekennzeichnet sind.

11.4. Sowohl D-Link als auch der Endkunde verpflichten sich, alle Informationen, die sie von der jeweils anderen Vertragspartei erhalten, vertraulich zu behandeln und für die Dauer sowie nach Ablauf des Vertrags ohne schriftliche Zustimmung der betroffenen Vertragspartei keiner Drittpartei zugänglich zu machen. Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen des jeweiligen Vertragspartners gelten nicht als Dritte im Sinne dieses Vertrags.

11.5. Absatz 11.4 gilt nicht für Informationen, die bei Erhalt bereits bekannt waren, ohne Geheimhaltungsverpflichten zu verletzen veröffentlicht werden oder die gemäß gesetzlichen Bestimmungen zur Offenlegung weitergegeben werden. Im letzteren Fall wird D-Link den Endkunden unverzüglich schriftlich informieren.

12. Salvatorische Klausel

Sollten eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon in keiner Weise berührt. Die Vertragsparteien ersetzen eine solche unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und die sie vereinbart hätten, wenn sie Kenntnis von deren Unwirksamkeit gehabt hätten.

13. Gerichtsbarkeit

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem englischen Recht. Die Vertragsparteien unterwerfen sich bei Streitigkeiten der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte des Landes, in dem die DAS-Services erworben werden. D-Link ist jedoch auch berechtigt, bei jedem Gericht weltweit Unterlassungsansprüche oder andere Rechtsmittel geltend zu machen, um seine geistigen Eigentumsrechte und/oder vertraulichen Informationen zu schützen oder durchzusetzen.

14. Datenschutzerklärung

D-Link erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der D-Link Datenschutzerklärung.